Stellungnahme des DNRT e.V. zur Publikation „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften“ (2020) der Leopoldina
Die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (im Folgenden: Leopoldina) hat in ihrem Gutachten mit dem Thema „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften“ (2020) zu aktuellen Fragen des Biodiversitätsschutzes in der Landwirtschaft Stellung genommen.
Wie schon der DNRT e.V. in seiner Leipziger Erklärung vom 25.4.2018 fordert die Leopoldina eine Neuausrichtung der Agrar- und Naturschutzpolitik auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene. Hierfür soll die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) weiterentwickelt werden, ein „EU-Landwirtschaftsgesetz“ geschaffen und dem mangelhaften Vollzug von agrar- und naturschutzrechtlichen Vorschriften in der Praxis Einhalt geboten werden
Der DNRT e.V. unterstützt die rechtspolitischen Forderungen nach einem neuen Landwirtschaftsgesetz dem Grunde nach und spricht sich – wie die Leopoldina – ebenfalls dafür aus die GAP umzustrukturieren und die ordnungsrechtliche Instrumente im Landwirtschaftsrecht zu „härten“. Sehr begrüßenswert ist auch die Forderung nach einer Beseitigung bestehender Vollzugshindernisse im Landwirtschaftsrecht.
Im Gegensatz zur Leopoldina hält der DNRT e.V. aber eine „europäische Lösung“ (also ein europäisches Landwirtschaftsgesetz) für kompetenziell problematisch und nicht für zukunftsweisend. Er plädiert – im Hinblick auf Deutschland – stattdessen für ein nationales Landwirtschaftsgesetz mit dynamisch auszugestaltenden Betreiberpflichten für die landwirtschaftliche Nutzung, das vom Bundesgesetzgeber zu erlassen ist.
Der DNRT e.V. wird sich auch weiterhin für die Verwirklichung dieser rechtspolitischen Positionen der „Leipziger Erklärung“ einsetzen. Selbstverständlich werden wir Sie, sehr verehrte Besucherinnen und Besucher dieser Homepage, auch weiterhin über die rechtspolitischen Entwicklungen im Themenfeld „Biodiversitätsschutz – Landwirtschaft“ unterrichten.