Der Schutz unserer Meere (Erscheinungstermin: 4.4.2024)
Titel: Der Schutz unserer Meere
Autor: Prof. Dr. Detlef Czybulka
oekom-Verlag, Softcover, 430 Seiten; auch erhältlich in elektronischer Form
ISBN: 978-3-96238-388-6
Erscheinungstermin: 4.4.2024
Wussten Sie, dass es tief im Nordostatlantik Korallenriffe gibt, die so schön sind wie die in der Karibik? Die Biodiversität in den Meeren übersteigt diejenige an Land; sie ist entscheidend für die Überlebensfähigkeit des Planeten und seiner Bewohner. Durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten wie Überfischung, Verschmutzung und Verlärmung spitzt sich die Biodiversitätskrise als »Zwillingskrise« zur Klimaerwärmung weiter zu und gefährdet einzigartige marine Lebensräume und das gesamte Ökosystem.
Das Buch zeigt die biologische Vielfalt der Ozeane und europäischen Meere, thematisiert die drängendsten Herausforderungen des Meeresschutzes und liefert einen verständlichen rechtlichen Überblick über die relevanten Übereinkommen und Gesetze auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Auf Basis seiner jahrzehntelangen Erfahrung in Rechtswissenschaft und interdisziplinärer Meeresforschung erläutert Detlef Czybulka, warum Meeresnaturschutz auch in Deutschlands Meeren unzureichend ist und welche Chancen es gibt, die biologische Vielfalt der Meere und Ozeane zu erhalten.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie unter anderem auf der Homepage des oekom-Verlags unter https://www.oekom.de/buch/der-schutz-unserer-meere-9783962383886.
Das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe finden Sie hier:
Vortragsfolien des 15. DNRT 2023 zum Download
Der DNRT e.V. bietet eine Auswahl der Vortragsfolien des 15. DNRT 2023 zum Download an:
Prof. Dr. Detlef Czybulka, Rostock: Rechtspolitische Position des DNRT e.V. zum Thema „Bergrecht und Naturschutz“ (zugleich Schlussfolie des 15. DNRT 2023)
Dirk Jansen, BUND NRW: Braunkohletagebau und Braunkohlefolgelandschaft im rheinischen Revier
Dr. Friedhart Knolle, BUND Westharz: Naturgips Südharz (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
Dr. habil. Ralf Krupp, Burgdorf & RA Dr. Frank Niederstadt, Hannover: Kalibergbau: Biodiversitätsaspekte und rechtliche Implikationen
Dr. Jochen Krause und Dr. Oliver Hendrischke, BfN: Sand und Kies, Mariner Abbau, Auswirkungen und rechtlicher Schutz
RA Dr. Peter Kersandt, Berlin: „Renaturierung“ und/oder „Natur auf Zeit“? Rechtslage, kooperative Modelle und Artenschutz
(Vortragsfolien werden demnächst veröffentlicht)
mit Koreferat:
Dipl.-Biologe Oliver Fox, Unternehmerverband Mineralische Baustoffe (UVMB), Leipzig: Modellprojekte Bergbau und Artenschutz
Dr. Felix Kaiser, Heidelberg: Rechtliche (und wirtschaftliche) Relevanz der internationalen und europäischen Dimension des Bergbaus
Rückschau: 15. Deutscher Naturschutzrechtstag 2023 zum Thema „Bergrecht und Naturschutz“ am 4. und 5. Mai 2023 als virtuelle Veranstaltung (kostenlos)
Am 4. und 5. Mai 2023 hat der 15. Deutsche Naturschutzrechtstag 2023 zum hochaktuellen Thema „Bergrecht und Naturschutz“ stattgefunden. Die Tagung wurde von der RWTH Aachen University und dem Deutschen Naturschutzrechtstag e.V. veranstaltet und ausschließlich im virtuellen Format abgehalten.
Der Flyer des DNRT 2023 einschließlich des Tagungsprogramms ist unter folgendem Link abrufbar.
Tagungsband zum 14. DNRT: „Forstwirtschaft und Biodiversitätsschutz im Wald“
Beiträge zum 14. Deutschen Naturschutzrechtstag
Herausgegeben von Prof. Dr. Detlef Czybulka und Prof. Dr. Wolfgang Köck
Nomos Verlag, 2022, 282 Seiten, broschiert
ISBN 978-3-8487-7720-4
Der Tagungsband kann beim Nomos Verlag unter unter diesem Link sowie bei Fachbuchhandlungen bezogen werden.
Weitere Informationen zum Tagungsband sowie zur Nomos-Bestellhotline sind auf dem hier abrufbaren Werbeflyer zum Tagungsband enthalten.
Begrüßungsrede von Prof. Dr. Detlef Czybulka anlässlich des 14. DNRT („Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“)
Am 22./23. März 2021 fand der 14. DNRT zum hochaktuellen und rechtspolitisch sehr relevanten Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ statt. Aufgrund der Corona-Ausnahmesituation wurde die Veranstaltung im virtuellen Format abgehalten. Die Begrüßungsrede des Vorsitzenden des DNRT e.V., Prof. Dr. Czybulka, ist unter diesem Link abrufbar.
Auch auf diesem Weg bedankt sich der Vorstand des DNRT e.V. nochmals bei den Referentinnen und Referenten, beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig für die technische Durchführung (insbesondere bei Prof. Dr. Wolfgang Köck) und bei den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die sehr gelungene Veranstaltung.
Ein Tagungsbericht zum 14. DNRT ist in der „Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht“ (EurUP), Heft 3/ 2021, S. 321 – 323, erschienen und kann unter diesem Link bezogen werden.
Bericht: 14. Deutscher Naturschutzrechtstag 2021 zum Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ am 22./23. März 2021 in Leipzig
Im Umkreis des „Tag des Waldes“ hat der 14. Deutsche Naturschutzrechtstag in Leipzig zum Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ stattgefunden. Die Tagung wurde vom Deutschen Naturschutzrechtstag e.V. in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ – und mit Unterstützung der Universität Leipzig, Institut für Umwelt- und Planungsrecht, veranstaltet. Das Tagungsprogramm entsprach im Wesentlichen der ursprünglichen Konzeption der Veranstaltung (vor Eintritt der Corona-Ausnahmesituation). Unter diesem Link kann das ursprüngliche Tagungsprogramm abgerufen werden.
In Deutschland ist knapp ein Drittel der Gesamtfläche von Wald bedeckt, die Forstwirtschaft ist damit nach der Landwirtschaft der zweitgrößte Landnutzer. Der DNRT hat sich mit seiner Tagung am 22./23. März 2021 dem Recht des Waldes zugewandt, um – wie zuvor 2018 bei der Landwirtschaft – einen fundierten Überblick über die Praxis und die Rechtsgrundlagen der (Forst-)Wirtschaft zu gewinnen. Der Fokus der Tagung lag dabei nicht so sehr auf der globalen Rolle des Waldes als CO2-Senke und für den Klimaschutz; der Wald „an sich“ ist in Deutschland nicht – wie in Südamerika – wegen der Umwandlung von Naturwäldern zu Agrarflächen bedroht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als naturnahes und biodiversitätserhaltendes Ökosystem. Bis zu 10.000 Tier- und Pflanzenarten und zahllose andere Lebewesen bilden im heimischen Waldkomplexe Lebensgemeinschaften, die intensiven Eingriffen ausgesetzt sind. Mahnmal einer biodiversitätsvernichtenden Energiepolitik ist der verbliebene Rest des Hambacher Forsts. Die Anforderungen an eine biodiversitätserhaltende Bewirtschaftung wurden aus ökosystemarer, fachlicher und technischer Sicht mit Beispielen aus guter forstlicher Praxis dargestellt.
Deutschland ist Vertragsstaat des 1992 beschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt, als dessen europäische Umsetzung die FFH-Richtlinie (und die Vogelschutzrichtlinie) gelten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder in Deutschland soll laut der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ bis 2020 fünf Prozent der Waldfläche betragen. Wie dies bei einem Privatwaldanteil von 48 % bewerkstelligt werden soll, bedarf der Erklärung. Wie weit reicht die „Ökologiepflichtigkeit“ des Eigentums? Der Waldanteil der FFH-Flächen beträgt 60 %, denen damit eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der besonders geschützten Arten zukommt. Konflikte zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz in Natura 2000-Gebieten sind bislang rechtlich kaum analysiert, weil sie als Internum der Forstverwaltung dargestellt werden.
Wegen der interdisziplinären Ausrichtung der Tagung, die auch ökonomisches und ethisches Wissen verwertete, wurde diese nicht nur von Juristen und Naturschützer, sondern auch von Forstleuten und naturschutz-interessierten Bürgerinnen und Bürger besucht. Für die Veranstaltung konnten wieder renommierte Referenten gewonnen werden, so dass auch die Diskussionen hohe wissenschaftliche Erträge hervorbrachte.
Mächtige Uralt-Buche (Altersschätzung 250-300 Jahre) in dem urwaldartigen Bestand im mittleren Kamptal – vor dem Kahlhieb / Juni 2014 (Foto: Matthias Schickhofer)
Wissenschaftler fordern ein neues Landwirtschaftsgesetz
Deutschland braucht ein neues Landwirtschaftsgesetz, um eine effiziente, kohärente und dauerhafte Neuausrichtung der Landwirtschaft zum Schutz der Biodiversität, des Umwelt- und des Tierschutzrechts zu ermöglichen. In einem aktuellen Gutachten entwickelt und begründet eine interdisziplinäre und überregionale Forschergruppe diese Forderung. [1]
Die Forschergruppe zeigt in ihrem Gutachten auf, dass und wie der deutsche Gesetzgeber sich bislang zu Unrecht hinter eine angebliche Kompetenzüberlagerung durch die EU versteckt hat, um die fortbestehende defizitäre Regulierung des Agrarumweltrechts zu rechtfertigen. Die im Rahmen der GAP-Reform durch das neue Umsetzungsmodell sich ergebenden erheblichen legislativen Freiräume können nur sachgerecht im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes genutzt werden, wenn der Bundesgesetzgeber in einem allgemeinen Landwirtschaftsgesetz ein umfassendes Leitbild einer umweltgerechten Landwirtschaft entwickelt. Zugleich muss er die Ziele präzisieren, deren Erreichung die Gesellschaft von der Landwirtschaft erwartet. Vergleichbar zu den aus dem Immissionsschutzrecht bekannten Betreiberpflichten muss der parlamentarische Gesetzgeber konkrete, unmittelbar geltende Grundpflichten der Landwirtschaft festlegen. Diese müssen einhergehen mit wirksamen Eröffnungskontrollen und mit einer spezifischen, rechtlich abgesicherten Entwicklungsplanung für die Sicherung und Stärkung der Biodiversität in der Agrarlandschaft und eine Sanierungsplanung für besonders belastete Gebiete. Die durch die Neuausrichtung der Landwirtschaft verursachten Kosten müssen als Umweltleistungen dauerhaft vergütet werden. Nur ein derartiger legislativer Kraftakt in Form eines neuen Landwirtschaftsgesetzes kann die verdeutlichen, dass die ökologische Verantwortung ein integraler Bestandteil der Landwirtschaft ist und nicht ein fremdes Element, das ihr auferlegt wird.
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[1] Das Gutachten ist unter dem Titel „Ein Landwirtschaftsgesetz für Deutschland im Zeichen des Umweltschutzes und der Biodiversität“ von der Fachzeitschrift „Natur und Recht“ zur Veröffentlichung angenommen worden und wird in zwei Teilen voraussichtlich im Frühsommer 2021 als „open access“-Artikel publiziert. Mitglieder der Forschergruppe sind: Prof. Dr. Detlef Czybulka, Universität Rostock, Vorsitzender des Deutschen Naturschutzrechtstages e.V., Peter Fischer-Hüftle, Vors. Richter am VG a.D., Rechtsanwalt, Regensburg, Prof. Dr. Ulrich Hampicke, ehemals Lehrstuhl für Landschaftsökonomie, Universität Greifswald; Prof. Dr. Wolfgang Köck, Leiter des Departments für Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig, Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU); Prof. Dr. José Martinez, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL. Die Initiative zur Zusammenarbeit steht im Zusammenhang mit dem 13. Dt. Naturschutzrechtstag 2018 zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutzrecht“ und der von ihr verabschiedeten sog. „Leipziger Erklärung“ sowie der 43. Umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht 2019, die dem Schwerpunktthema „Landwirtschaft und Umweltschutz“ gewidmet war.
Aktuelle Publikation zum Eigentum an Natur (das Waldeigentum)
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Publikation von Prof. Dr. Detlef Czybulka mit dem Titel „Eigentum an Natur – Das Waldeigentum“ hinweisen, die in der juristischen Fachzeitschrift „Natur und Recht“ (NuR) 2020, Heft 42, S. 73–84 erschienen ist.
Der Volltext ist unter diesem Link abrufbar.
Zum Inhalt:
„Literatur und Gesetzgeber haben bisher der gebotenen Differenzierung der Eigentumsobjekte und der daraus wegen Art. 20a des GG resultierenden Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums kaum Rechnung getragen. Nutzungsregelungen für den bewirtschafteten Wald bedürfen einer Sichtweise, welche die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Erhaltung der Biodiversität, nicht allein „forstliche
Nachhaltigkeit“ zum Ziel hat. Eine operative Umsetzung durch den Gesetzgeber fehlt weitgehend; die diesbezüglichen Anforderungen des europäischen Unionsrechts, insbesondere der FFH-Richtlinie werden
auch im Wald „systemisch“ verfehlt. Technische und ökonomische „Zwänge“ führen zu Eigengesetzlichkeiten der Waldbewirtschaftung außerhalb normativer Vorgaben und zu einer Verschlechterung des Zustands der Waldökosysteme in Deutschland.“ [Czybulka, „Eigentum an Natur – Das Waldeigentum“, NuR 2020, 73 (73).]
Tagungsband zum 13. DNRT: „Landwirtschaft und Naturschutzrecht“
Beiträge des 13. Deutschen Naturschutzrechtstages in Leipzig
Herausgegeben von Prof. Dr. Detlef Czybulka, Prof. Dr. Wolfgang Köck
2019, 218 S. (broschiert)
ISBN 978-3-8487-5450-2
Dieser Band vereint Analysen der Entwicklungslinien im Verhältnis von Landwirtschaft(srecht) zum Naturschutzrecht mit einer Bestandsaufnahme über Produktionsstruktur und Stoffströme. Es wird gezeigt, dass der Biodiversitätsschwund der Kulturlandschaften und das Insektensterben zwangsläufig eintreten. Die hohe Leistungsfähigkeit der industrialisierten heutigen Landwirtschaft in Deutschland geht zu Lasten der Biodiversität der Äcker und Wiesen, auf denen zu zwei Dritteln für den Futtertrog produziert wird. Diese Fehlentwicklung ist nicht nur durch die Agrarsubventionen der EU, sondern auch mangels Steuerung durch nationales Recht eingetreten. Weder „gute fachliche Praxis“ noch naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vermögen diesen Trend ohne konkrete Betreiberpflichten der Landwirte zu stoppen. Das Artenschutzrecht erweist sich als Placebo. Regelungsmöglichkeiten in einem neu zu konzipierenden Landwirtschaftsrecht oder im Naturschutzrecht werden aufgezeigt. Mit Farbabbildungen.
Mit Beiträgen von
Detlef Czybulka, Peter Fischer-Hüftle & Martin Gellermann, Ulrich Hampicke, Wolfgang Köck, Klaus Meßerschmidt, Stefan Möckel, Rudolf Mögele, Bernhard Osterburg, Ingmar Piroch, Eckard Rehbinder, Wolfgang Schumacher.
Der Tagungsband kann beim Nomos Verlag unter www.nomos-shop.de/40320 sowie bei Fachbuchhandlungen bezogen werden.
Bericht vom 13. Deutschen Naturschutzrechtstag 2018 in Leipzig
Der 13. Deutsche Naturschutzrechtstag hat vom 25. bis 26. April 2018 in Leipzig im Leipziger KUBUS zum Oberthema „Naturschutzrecht und Landwirtschaft“ mit etwa 120 Teilnehmern aus allen betroffenen Bereichen stattgefunden. Er wurde vom DNRT in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Department Umwelt- und Planungsrecht (Prof. Wolfgang Köck) und der Universität Leipzig veranstaltet. Das Grußwort des Vorsitzenden des DNRT e.V. Prof. Detlef Czybulka zur Eröffnung der Tagung können Sie hier herunterladen. Die Tagung war interdisziplinär angelegt und behandelte nicht nur die rechtlichen, sondern auch die fachlichen Anforderungen an eine naturverträgliche Landwirtschaft in Mitteleuropa. Im Zentrum standen aktuelle Probleme des nationalen Rechts, daneben auch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU und die sich ergebenden Probleme und Chancen im Hinblick auf die angekündigte GAP-Reform 2020. Der Flyer und das komplette Programm können hier heruntergeladen werden. Hinweise über die Publikation der Referate können in Kürze hier eingesehen werden. Am Rande des 13. Deutschen Naturschutzrechtstages fand auch die Jahres-Mitgliederversammlung des DNRT e.V. statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung kann hier heruntergeladen werden. Die Mitgliederversammlung hat angesichts der unübersehbaren Probleme der industrialisierten Landwirtschaft, insbesondere des manifesten Biodiversitätsverlusts, ein Zeichen für eine Agrarwende gesetzt und die Leipziger Erklärung des DNRT e.V. verabschiedet.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 13. DNRT in Leipzig (Foto: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung)