Die Vision
„Es wird unerlässlich, ein Rechtssystem zu schaffen, das unüberwindliche Grenzen enthält und den Schutz der Ökosysteme gewährleistet, bevor die neuen Formen der Macht, die sich von dem techno-ökonomischen Paradigma herleiten, schließlich nicht nur die Politik zerstören, sondern sogar die Freiheit und die Gerechtigkeit“ .
Papst Franziskus, Die Enzyklika „Laudato Si‘ über die Sorge für das gemeinsame Haus“, zitiert nach der vollständigen (deutschen) Ausgabe, Freiburg Basel Wien 2015, S. 83
Der Deutsche Naturschutzrechtstag ist eine von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern getragene Vereinigung, die den Schutz der Ökosysteme im Rechtssystem verankern und stärken will. Dies geschieht durch regelmäßige publikumsoffene wissenschaftliche Veranstaltungen, die im Zweijahresrhythmus stattfinden, sowie durch aktuelle Stellungnahmen und Publikationen. Der nächste (der 13.) „Deutsche Naturschutzrechtstag“ wird im April 2018 zum Thema „Naturschutzrecht und Landwirtschaft“ in Leipzig stattfinden. Eine Übersicht über die bisherigen Veranstaltungen und die dazugehörigen Publikationen finden Sie hier.
Der Deutsche Naturschutzrechtstag befasst sich thematisch mit dem Naturschutz(recht) auf dem Lande einschließlich der Gewässer („Terrestrischer Naturschutz“), dem Meeresnaturschutz und besonderen aktuellen Fragestellungen, die zumeist interdisziplinärer Natur sind. Der DNRT kooperiert mit Hochschulen, Verbänden, Einzelpersonen und mit Behörden, ist selbst aber unabhängig und weisungsfrei. Er versteht sich auch als kritische Stimme in einem immer noch vernachlässigten Politikfeld, wobei der anhaltende Biodiversitätsverlust und der Klimawandel die beiden größten Problemkomplexe sind, die aktuell die Rechtswissenschaften, die Sozialwissenschaften, die Umweltethik (und auch die Theologie) herausfordern. Der Deutsche Naturschutzrechtstag setzt die Tradition der Warenmünder Naturschutzrechtstage auch insoweit fort, als er europäischen und internationalen Fragestellungen breiten Raum gibt. Ohne das Europäische Unionsrecht (wie die sog. FFH-Richtlinie) und ohne völkerrechtliche Grundlegung wie in der Biodiversitätskonvention 1992 in Rio de Janeiro geschehen, wäre Naturschutzrecht auch in Deutschland bedeutungslos. Das Recht zur Erhaltung der Biodiversität muss in Europa künftig das gleiche Gewicht erhalten wie die Regelungen des technischen Umweltrechts und darf nicht zu Gunsten eines immer behauptbaren technisch-ökonomischen „Fortschritts“ reduziert oder umgangen werden.